Archiv für den Monat: Dezember 2005

Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke

Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen
sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser
Adressen identifizieren können:

(bei snail-mail spam deine postadresse(n) eintragen,
bei email spam deine email adresse(n), bei sms-spam deine handy-nummer… usw.)

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer
den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese
Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen
Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls
unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten
unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw.
meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche
schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die übermittlung dieser Daten an Dritte. Für
bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche
Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei
Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich
ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich
meine Adresse [deine Adresse](siehe oben).

(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben
ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen
Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte
behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

(Name)

~/via/www.schnappmatik.de/TFFFFF/

kde-nutten

usability sei wichtig, aber tatsächlich seien einige gnome-entwickler selbst ernannte kontrollfreaks. genauso sei manch ein kde-entwickler eine »

funktionsnutte

«, die keine checkbox auslassen würde.

sehr geil D. wenn das mal nicht wieder in einem flame-war endet )

~/via/teh-pwned/